Welcher Energieausweis wird benötigt?
Für alle Immobilieneigentümer
Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen, sind Sie gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet, dem potenziellen Mieter oder Käufer den Energieausweis der betreffenden Immobilie ohne Aufforderung vorzulegen.
Unser Online-Service ermöglicht es Ihnen, den Energieausweis schnell und unkompliziert zu erstellen.
Baujahr bis 1977 | Baujahr ab 1978 | Neubau | |
Bis zu vier Wohneinheiten | Bedarfsausweis | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
Ab fünf Wohneinheiten | Freie Wahl | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
Baujahr bis 1977
Bis zu vier Wohneinheiten:
Bedarfsausweis
Ab fünf Wohneinheiten:
Freie Wahl
Baujahr ab 1978
Bis zu vier Wohneinheiten:
Freie Wahl
Ab fünf Wohneinheiten:
Freie Wahl
Neubau
Bis zu vier Wohneinheiten:
Bedarfsausweis
Ab fünf Wohneinheiten:
Bedarfsausweis